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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Fabex 30.04.2025

1. Auftragserteilung

Fabex übernimmt Aufträge ausschliesslich auf Grundlage einer gegenseitigen, übereinstimmenden Willenserklärung. Ein Auftrag gilt grundsätzlich erst mit schriftlicher Bestätigung, Annahme durch Fabex oder mit Einreichung eines Berichts als rechtsgültig erteilt.

Die gegenseitige Vereinbarung eines Besichtigungstermins stellt keine Willenserklärung, jedoch bereits eine verbindliche Auftragserteilung dar und begründet damit eine Zahlungspflicht für den Auftraggeber. Alle damit verbundenen Aufwendungen – einschliesslich Vorbereitungs-, Anfahrts- und Besichtigungskosten – gelten als kostenpflichtig und sind durch den Auftraggeber zu begleichen.

Einseitige Mitteilungen (z. B. per E-Mail, SMS oder Telefon) gelten nicht als Auftrag. Der Erstkontakt erfolgt telefonisch zur Abklärung der Befangenheit und des erforderlichen Fachwissens.

2. Honorierung

Die Leistungen von Fabex werden ab Auftragserteilung nach effektivem Zeitaufwand verrechnet. Die geltenden Stundentarife werden vom zuständigen Experten entsprechend der Aufgabenkomplexität festgelegt und sind verbindlich. Pauschalofferten werden aufgrund der Natur und Unvorhersehbarkeit gutachterlicher Tätigkeiten in der Regel nicht erstellt.

3. Vertraulichkeit und Unabhängigkeit

Fabex behandelt sämtliche im Zusammenhang mit dem Auftrag stehenden Informationen vertraulich und erteilt Dritten keine Auskünfte ohne Zustimmung des Auftraggebers. Alle erstellten Dokumente werden elektronisch oder physisch archiviert und auf Wunsch zugänglich gemacht. Die Arbeiten erfolgen unabhängig, neutral und nach bestem Wissen und Gewissen.

4. Verjährungsunterbrechende Massnahmen

Die Einleitung oder Empfehlung verjährungsunterbrechender Massnahmen liegt ausschliesslich in der Verantwortung des Auftraggebers. Fabex übernimmt dafür weder Aufgaben noch Haftung.

Das bin ich

Erich Hefermehl

Eidg. Dipl. Haustechnikinstallateur

Handelsrichter beim Handelsgericht Bern

Meine berufliche Laufbahn in der Haustechnik begann im Jahr 1988, als ich die Ausbildung zum Spengler und Sanitär- Installateur absolvierte.
Schon früh faszinierte mich die Verbindung von technischer Präzision, handwerklicher Qualität und funktionaler Planung – die Grundlage meiner heutigen Tätigkeit als Experte und Gutachter.

Im Jahr 1998 schloss ich die Weiterbildung zum eidg. diplomierten Haustechnikinstallateur ab. Diese Qualifikation öffnete mir den Weg zu verschiedenen Lehr- und Fachfunktionen, unter anderem als Mitglied und Vorsitzender in Fachgremien des VSSH. In dieser Zeit war ich verantwortlich für Weiterbildungsprogramme und Mitautor mehrerer Fachpublikationen, darunter auch das bekannte SI-Handbuch.

Durch meine Tätigkeit als Fachexperte bei Suissetec und Gutachter für Gerichte vertiefte ich mein Wissen in der technischen Beurteilung und rechtlichen Bewertung von haustechnischen Anlagen.


Diese Erfahrung bildete die Grundlage für meine Berufung zum Handelsrichter im Kanton Bern, ein Amt, das ich neben meiner Tätigkeit als Geschäftsleiter mit großem Engagement ausübe.

Heute verbinde ich technisches Fachwissen, juristische Erfahrung und praxisnahe Beratung,

um meinen Kunden kompetente und faire Lösungen in allen Bereichen der Sanitär- und Haustechnik zu bieten.

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