AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Fabex 30.04.2025
1. Auftragserteilung
Fabex übernimmt Aufträge ausschliesslich auf Grundlage einer gegenseitigen, übereinstimmenden Willenserklärung. Ein Auftrag gilt grundsätzlich erst mit schriftlicher Bestätigung, Annahme durch Fabex oder mit Einreichung eines Berichts als rechtsgültig erteilt.
Die gegenseitige Vereinbarung eines Besichtigungstermins stellt keine Willenserklärung, jedoch bereits eine verbindliche Auftragserteilung dar und begründet damit eine Zahlungspflicht für den Auftraggeber. Alle damit verbundenen Aufwendungen – einschliesslich Vorbereitungs-, Anfahrts- und Besichtigungskosten – gelten als kostenpflichtig und sind durch den Auftraggeber zu begleichen.
Einseitige Mitteilungen (z. B. per E-Mail, SMS oder Telefon) gelten nicht als Auftrag. Der Erstkontakt erfolgt telefonisch zur Abklärung der Befangenheit und des erforderlichen Fachwissens.
2. Honorierung
Die Leistungen von Fabex werden ab Auftragserteilung nach effektivem Zeitaufwand verrechnet. Die geltenden Stundentarife werden vom zuständigen Experten entsprechend der Aufgabenkomplexität festgelegt und sind verbindlich. Pauschalofferten werden aufgrund der Natur und Unvorhersehbarkeit gutachterlicher Tätigkeiten in der Regel nicht erstellt.
3. Vertraulichkeit und Unabhängigkeit
Fabex behandelt sämtliche im Zusammenhang mit dem Auftrag stehenden Informationen vertraulich und erteilt Dritten keine Auskünfte ohne Zustimmung des Auftraggebers. Alle erstellten Dokumente werden elektronisch oder physisch archiviert und auf Wunsch zugänglich gemacht. Die Arbeiten erfolgen unabhängig, neutral und nach bestem Wissen und Gewissen.
4. Verjährungsunterbrechende Massnahmen
Die Einleitung oder Empfehlung verjährungsunterbrechender Massnahmen liegt ausschliesslich in der Verantwortung des Auftraggebers. Fabex übernimmt dafür weder Aufgaben noch Haftung.
